Kosten u. Allgemeine Benutzungsregelung

Die Beiträge gelten ab 01.08.2020

Einkommensstufe vormittags vormittags ganztags
nach zu versteuerndem Einkommen: 08:00-12:00h 08:00-13:00h 08:00-16:00h
oder Hort (blaue Gruppe (grüne Gruppe
13:00-17:00h + gelbe I-Gruppe) + gelbe I-Gruppe
I bis 1.305,00 € 113,– € 133,– € 194,– €
II 1.305,01 bis 1.830,00 € 137,– € 158,– € 233,– €
III 1.830,01 bis 2.353,00 € 159,– € 185,– € 271,– €
IV 2.353,01 bis 2.867,00 € 183,– € 210,– € 309,– €
V 2.867,01 bis 3.391,00 € 204,– € 238,– € 348,– €
VI über 3.391,00 € 226,– € 266,– € 388,– €

 

Die Beiträge sind ab 01.08.2022 nur noch geltend für Kinder unter 3 Jahren und für den  Hort. Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren sind beitragsfrei bis zu 8 Stunden, darüber hinaus müssen die Randzeiten bezahlt werden.

Der Kirchenvorstand hat in Absprache mit der Kommune Kalefeld beschlossen, die Beiträge für den Besuch der ev. Kindertagesstätte Echte zum 01.08.2022 zu erhöhen. Nach Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten sind lediglich die Eltern der Krippen- und Hortkinder betroffen.

Allgemeine Benutzungsregelung für die Ev.luth. Kindertagesstätte. Stand 09-2020.

DIE AUFGEFÜHRTEN SEITEN ZUM DOWNLOADEN:

Seite 1Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8

Zu den Gebühren wird ein pauschales Getränkegeld von 3,00 Euro monatlich erhoben.

Jedes Mittagessen kostet für Kindergartenkinder 3,00 Euro, für Hortkinder 3,30 Euro.

Sonderöffnung: Gebühr je angefangene halbe Stunde: 15,00 Euro pro Monat.

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Krippen- bzw. Hortgruppe oder in einer anderen Krippengruppe im Gemeindegebiet betreut,  so wird der Elternbeitrag für das zweite Kind um 50% und für das dritte Kind um 75% ermäßigt. Für weitere Kinder wird kein Beitrag erhoben.

Voraussetzung für die Ermäßigung des Elternbeitrags (Geschwisterrabatt) ist, dass die betreffenden Kinder und eine/ein Sorgeberechtigte/r ihren/seinen Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Kalefeld haben.